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Grundversorgung

Die Grundversorgung ist die allgemeine Versorgung mit Strom, die gesetzlich im EnWG und in der StromGVV geregelt ist. Der zuständige Grundversorger stellt sicher, dass alle im Grundversorgungsgebiet mit Energie versorgt werden. Wir sind gemäß § 36 EnWG im Bereich Strom in drei Ortschaften Grundversorger. Wenn Sie sich nicht aktiv für einen Stromvertrag entscheiden, beliefern wir Sie mit Energie im Rahmen der Grundversorgung.

Für Haushaltskunden

Preisblatt Strom "Allgemeine Preise für Nachtspeicher-Wärmepumpe" (ab 01.01.2024)

Preisblatt Strom "Allgemeine Preise für die Grundversorgung - Haushalt" (ab 01.01.2024)


Für Gewerbekunden

Preisblatt Strom "Allgemeine Preise für die Grundversorgung - Gewerbe" (ab 01.01.2024)

 

Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung stellt ihre Versorgung mit Energie sicher, z. B. wenn Ihr Energielieferant das Recht zur Nutzung des Versorgungsnetzes verliert. In diesem Fall kommt automatisch die Ersatzversorgung zum Tragen und der zuständige Grundversorger beliefert Sie mit Energie. Für drei Monate ist Ihre Versorgung so sichergestellt. Schließen Sie in diesem Zeitraum keinen neuen Energieliefervertrag ab, erfolgt die weitere Belieferung in der Grundversorgung.

Für Haushaltskunden

Preisblatt Strom "Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung Haushaltskunden" (ab 01.12.2022)

 
Für Gewerbekunden

Preisblatt Strom "Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden" (ab 01.01.2023)